Europa als Motor für Gleichstellung
Sowohl das deutsche Grundgesetz wie Artikel 23 der Europäischen Grundrechtecharta legen fest, dass die Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen sicherzustellen sei. Das heißt, dass die 27 Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet sind, die Gleichheit von Frauen wie Männern in allen Bereichen zu garantieren. Doch wie sieht die Realität aus? Eine Veranstaltung des Landesbüros Berlin der Friedrich-Ebert-Stiftung befasste sich ausführlich zu Beginn des Frauenmonats März mit dieser Fragestellung.
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