Podcasts aus Politik und Wirtschaft von Andrea Protscher

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Hörbar Protscher

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00:00:11: Hallo, herzlich willkommen zu einem neuen Podcast des DVE.

00:00:15: Es begrüßen Sie Andrea Brotscher

00:00:17: und Erich Wittenberg.

00:00:20: Heute wollen wir über die UN-Behindertenrechtskonvention sprechen.

00:00:25: Nach Schätzungen leben weltweit etwa sixhundertfünfzig Millionen Menschen mit einer oder mehrfachen Behinderungen.

00:00:32: Aber nur fünfundvierzig Staaten schützen die Rechte dieser Menschen in besonderer Weise.

00:00:38: Deshalb hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr ein beschlossen, dass Vorschläge für ein umfassendes internationales Übereinkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen entwickelt werden sollen.

00:00:53: Die UN-Behindertenrechtskonvention.

00:00:56: Es geht darum, dass die UN-BRK keine Sonderrechte schafft, sondern die universellen Menschenrechte, aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigung konkretisiert und spezifiziert.

00:01:10: Die UN-BRK wurde in Deutschland in den Jahren, dass sie von der UN-Generalversammlung angenommen wurde.

00:01:20: Nun ist sie geltendes Recht.

00:01:22: Und darüber wollen wir in diesem Podcast sprechen.

00:01:26: Wir begrüßen Jürgen Dusel.

00:01:28: Er ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

00:01:33: Herr Dusel, schönen guten Tag.

00:01:35: Was ist die grundlegende Bedeutung der UNBHK für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung?

00:01:42: Naja, es ist sozusagen eine Auflistung von Menschenrechten, die sich auch in anderen völkerrechtlichen Dokumenten finden, aber ganz speziell sozusagen für die Gruppe der Menschen mit Beeinträchtigungen, mit Behinderungen.

00:01:55: Und weil ja viele immer nur bestimmte Aspekte im Lebensbereich von Menschen mit Behinderungen im Blick haben, meistens das Thema Bildung, manchmal das Thema Wohnen, ist es ganz gut, dass es diese UNBHK wirklich gibt, weil es eben den gesamten Themenbereich aufmacht und einfach zeigt.

00:02:12: dass alle Lebensbereiche betroffen sind.

00:02:14: Also weg von Separation und Exklusion und hin zu Inklusion und Teilhabe.

00:02:20: Das ist der berühmte Paradigmenwechsel, der auch im SGB IX beschrieben ist.

00:02:24: Also der Mensch ist nicht mehr objektstaatlicher Fürsorge, sondern Subjekteigene Rechte.

00:02:30: Das ist sozusagen das, was verkündet wird.

00:02:32: Und ich würde mir wünschen, dass diese Erkenntnis, dass es eben hier nicht um was nettes geht, um was freundliches geht, um was karitatives geht, sondern es geht um Menschenrecht in dem Bereich, dass dieses Bewusstsein bei den Handeln und auch verantwortlichen Personen weiter wächst.

00:02:49: Und wie sieht es nun mit der Umsetzung der UNBHK in Deutschland aus?

00:02:54: Und wer überwacht das eigentlich?

00:02:56: Licht und Schatten.

00:02:57: Also ich glaube schon, dass seit den letzten Jahren tatsächlich das Thema einen gewissen Rückenwind, also zumindest am Anfang, gekommen hat.

00:03:05: Das Ganze wird letztlich überwacht durch eine Monitoringstelle im Deutschen Institut für Menschenrechte.

00:03:11: Aber ich erlebe zurzeit gerade, dass es in manchen Bereichen auch ein Rollback gibt.

00:03:18: Beispielsweise im Bereich des gemeinsamen Lernens, also das große Thema Bildung, Schule, für alle.

00:03:23: Da erlebe ich tatsächlich, dass manche Bundesländern wirklich massiv zurück rudern.

00:03:28: Und das ist nicht nur Unsinnig aus meiner Sicht, sondern das ist eben ein Verstoß gegen Artikel, der UN-Behindertenrechtskonvention.

00:03:35: Also insofern kann man sagen, nicht unschaffen.

00:03:38: Artikel drei des Grundgesetzes garantiert bereits eine Gleichstellung für Menschen mit Behinderung schon vor Ratifizierung der UN-BRK.

00:03:47: Ist die UN-BRK damit nur etwas Zusätzliches?

00:03:50: Hätte Artikel drei Grundgesetz nicht ausgereicht?

00:03:53: Also der Artikel drei GG ist ja auch erst vierundneunzig, also uns als vierundneunzig ins Grundgesetz gekommen.

00:04:00: Also nicht von Anfang an, das ist auch ganz wichtig zu wissen.

00:04:03: Also das Grundgesetz ist ja neunundundvierzig in Kraft getreten.

00:04:06: Artikel drei Absatz zwei Satz zwei, den Sie jetzt meinen, wie man dafür in seiner Behinderung nachteiligt werden, eben viel später, jetzt vor dreißig Jahren.

00:04:15: Und das ist ja im Grunde nicht die Istbeschreibung unserer Gesellschaft oder der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, sondern ist eigentlich ein Kompass für das, was geschehen sollte, dass eben niemand mit Behinderungen benachteiligt wird.

00:04:26: Und Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland teilweise sogar strukturell benachteiligt.

00:04:31: Insofern war es schon wichtig, die UN-Behindertenrechtskonvention zusätzlich zu ratifizieren, um nochmal deutlich zu machen.

00:04:38: Es geht hier um Menschenrechte und nochmal den Fächer aufzumachen.

00:04:43: Beispielsweise Teilhaber am Arbeitsleben zu beschreiben, Teilhaber am politischen Leben zu beschreiben, informationelle Selbstbestimmung zu beschreiben, barrierefreiheit zu beschreiben, Gleichheit vor dem Gesetz zu beschreiben und Zugang zu Justiz, Gewaltschutz und so weiter.

00:04:56: Also die gesamten Bereiche, also es hat offensichtlich aus meiner Sicht nicht gereicht, nur Artikel drei Absatz drei Satz zwei in Kraft zu setzen, sondern die UNW-Nerbenrechtskonvention war schon ein Meilenstein.

00:05:09: Wir sprachen vorhin davon, dass es um Barrierefreiheit geht, und zwar nicht nur die im öffentlichen Straßenland.

00:05:16: Inwieweit sind in den digitalen Welten die Barrieren denn beseitigt?

00:05:22: Also wir haben gerade jetzt vor Kurzem einen Kraftreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

00:05:27: Es ist auch ein wunderbarer Begriff.

00:05:28: Das kann sich glaube ich nur eine Juristin oder ein Jurist ausdenken.

00:05:31: Da geht es tatsächlich auch um das Thema Digitales und in der Tat haben wir in Deutschland immer noch Probleme in dem Bereich.

00:05:38: Das heißt zum einen ein Verständnisproblem.

00:05:41: Es gibt viele Menschen, die jetzt eine digitale Infrastruktur entwickeln und hinterher fällt ihnen dann ein, dass es nicht barrierefrei ist.

00:05:48: Ich empfinde das wirklich als unprofessionell, also ohne machen die einen schlechten Job.

00:05:52: Und wir haben gerade im privaten Bereich, also gerade wenn es um Produkte und Dienstleistungen geht im privaten Bereich immer noch das Problem, dass es keine rechtlichen Verpflichtungen kriegt im Bereich der Barrierefreiheit.

00:06:02: Also insofern sind wir da noch nicht besonders gut und es ist auch bezeichnet für uns Deutsche, dass wir immer den Anstoß von außen brauchen, Also dieses Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist letztlich eine Umsetzung europäischen Rechts, einer europäischen Richtlinie.

00:06:16: Das heißt, das kommt aus Europa und gilt auch in ganz Europa.

00:06:19: Also auch sozusagen nicht nur in Deutschland, was manche dann vielleicht so denken.

00:06:23: Das ist wieder mal für mich so ein typischer Fall, wo ich sage, wir müssen unsere Hausaufgaben auch selbst machen in Deutschland.

00:06:30: Das bedeutet konkret, dass wir jetzt ein Gesetz brauchen, das auch die privaten Anbieter von Produkten und Dienstleistungen dazu gehören beispielsweise auch Ärztinnen und Ärzte, also Arztpraxen, zur Barrierefreiheit zu verpflichten.

00:06:42: Das muss jetzt aus meiner Sicht kommen.

00:06:44: Sollten alle Webseiten auch in einfacher Sprache angeboten werden?

00:06:49: Also es bedeutet, dass tatsächlich das barrierefrei sein muss und barrierefrei bedeutet natürlich, dass man die heterogene Gruppe der Menschen mit Behinderung im Blick hat.

00:06:58: Das Bewusstsein aber ist nicht da.

00:07:00: Das heißt, die meisten denken wahrscheinlich bei der Barrierefreiheit im Internet, vielleicht an Menschen mit Seebehinderung, so wie ich beispielsweise.

00:07:09: Manche denken vielleicht auch noch an Menschen mit Hörbehinderung, also Taube Menschen, die von Geburt an die Gebärdensprache nutzen und die eben vielleicht was die deutsche Schriftsprache betrifft, nicht so kompetent sind, weil es für die eine Fremdsprache ist.

00:07:23: Und das Thema leichte Sprache ist auch immer noch sehr unterbeleuchtet.

00:07:27: Also insofern ist es auch eine Frage der Professionalität letztlich dann der Programmiererinnen und Programmierer solche Seiten zu entwickeln.

00:07:35: Und da würde ich mir schon wünschen, dass dieses Thema der Barrierefreiheit eben auch in die Ausbildungskurikular derartiger Berufe mit aufgenommen werden.

00:07:43: Also nicht nur bei Architekten, Und bei Ärztinnen und Ärzten, sondern eben auch bei Menschen, die später mal im Internet Programmierungen von ihm.

00:07:52: Bitte zusammengefasst, Herr Dusel.

00:07:54: Warum ist die UN-BJK so wichtig?

00:07:58: Ich würde gerne noch sagen, dass ich der tiefen Überzeugung bin, dass es eben bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderung nicht um irgendetwas Nettes geht, sondern es geht um was Urdemokratisches.

00:08:07: Das muss uns klar sein, dass eben Demokratie und Inklusion zwei Seiten derselben Medaille sind.

00:08:14: Demokratie Inklusion braucht, um wirklich Demokratie zu sein.

00:08:18: Und wir erleben das zurzeit auch in der politischen Debatte, dass eben die Leute, die ein Problem mit Demokratie haben, meistens auch ein Problem mit Inklusion haben.

00:08:25: Und wir müssen darauf die Antwort finden.

00:08:28: und diese Antwort muss heißen, mehr Teil habe und mehr Barrierefreiheit.

00:08:32: Das ist, glaube ich, wichtiger als je.

00:08:35: Da haben wir jetzt schon sehr viel erfahren über theoretische, aber auch politische Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention.

00:08:43: Kommen wir auf die Bedeutung für die Ergotherapie zu sprechen.

00:08:46: Und dazu sind wir im Gespräch mit Tabia Böttger und Julia Knape.

00:08:52: Beide sind Ergotherapeutinnen und haben in der Projektgruppe zum Aktionsplan Zwei Punkt Null mitgearbeitet.

00:09:00: Schönen guten Tag Frau Knape und Frau Böttger.

00:09:02: Guten

00:09:03: Tag.

00:09:03: Hallo zusammen.

00:09:04: Bereits im Jahr zwölf hat der DVI einen ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UNBRK erstellt.

00:09:12: Zehn Jahre später gibt es jetzt den Aktionsplan zwei Punkt Null.

00:09:17: Warum diese Aktualisierung?

00:09:19: Diese Frage geht zuerst an Julia Knappe.

00:09:22: Wir, also die dann entstandene Projektgruppe, sind alles aktive DVE-Mitglieder aus der Praxis, aus der Lehre und aus der Forschung.

00:09:31: Und wir haben in, ich sage mal, vielen Gesprächen bei Kongressen oder delegierten Versammlungen immer wieder festgestellt, dass die Menschen, mit denen wir arbeiten, Diskriminierungserfahrungen machen und dass wir eigentlich heute, wo Teilhabe und Inklusion im Sprachgebrauch so üblich sind, so eine Erfahrung gar nicht mehr in dem Maß erwarten würden.

00:09:51: Dann kam die Idee, dass wir um die Forderungen der UNBHK noch bekannter zu machen, erst mal innerhalb unserer Berufsgruppe und eben das Berufsverbandes.

00:10:03: die Überarbeitung vom Aktionsplan des DVE von zwei tausend zwölf anregen, weil wir eben mit einem überarbeiteten oder neuen Aktionsplan gerne konkrete und zeitlich terminierte Maßnahmen benennen wollten.

00:10:18: Und es war dann halt noch besonders wichtig, dass wir eben nicht nur die nutzenden Klientinnen von uns da betrachten oder mit einbeziehen, sondern dass wir auch mal gucken auf Ergotherapeuten mit Beeinträchtigungen, welche Erfahrungen die so machen.

00:10:32: haben dann noch gesagt, wir möchten gerne Menschen aus unterschiedlichen Erfahrungshintergründen auch noch mitarbeiten lassen,

00:10:40: um

00:10:40: einen Blick und vielleicht auch ein Korrektiv von außen zu haben.

00:10:43: Und wie sind Sie bei der Entwicklung des Aktionsplans zwei Punkt Null vorgegangen, Frau Büttger?

00:10:49: Hat sich die Projektgruppe regelmäßig getroffen?

00:10:52: Oder wie dürfen wir uns die Projektarbeit konkret vorstellen?

00:10:56: Ja, genau.

00:10:57: Wir haben uns in den letzten fünf Jahren sehr regelmäßig getroffen, meist so fünf bis acht Treffen im Jahr.

00:11:04: Anfangs nur online, tatsächlich pandemiebedingt, später aber aufgrund auch unserer zeitlicher und räumlicher Ressourcen.

00:11:12: Das heißt, wir wohnen alle nicht in einer Stadt zum Beispiel.

00:11:16: Persönliche Treffen gab es aber trotzdem.

00:11:18: Beispielsweise haben wir uns auf dem jährlichen DVE-Kongress getroffen.

00:11:22: Dort auch immer unsere Ergebnisse vorgestellt und hatten auch insgesamt zwei Arbeitswochen in live.

00:11:28: Neben diesen Treffen sind dann natürlich auch immer Arbeitsaufgaben entstanden.

00:11:33: Das heißt, wir haben dann noch per Mäh untereinander zusammengearbeitet.

00:11:37: Oh, da haben auch einzelne Treffen von kleinen Gruppen stattgefunden.

00:11:41: Vielleicht noch mal zu einem Aspekt.

00:11:43: Wir sind wir überhaupt vorgegangen.

00:11:44: Am Anfang haben wir nicht den vorhandenen DVE-Aktionsplan evaluiert und erst mal recherchiert, wie denn menschenrechtliche Aktionspläne aussehen sollten.

00:11:55: Das heißt, in ihrer Struktur, in ihrem Aufbau und Inhalt.

00:11:59: Im Zuge dessen ist uns dann schnell klar geworden, wir können und wollen das nicht alleine stemmen.

00:12:05: So kam es zu dem Partizipativenprozess.

00:12:07: Das heißt, neben den Projektgruppenmitgliedern haben sich sehr viele andere Personen, die Julia eben auch schon benannt hat, an der inhaltlichen Ausgestaltung beteiligt und das in ganz unterschiedlichen Formaten.

00:12:21: Das heißt, es gab beispielsweise Workshops, an denen man sich beteiligen konnte, oder auch feste Kleingruppen zu den Handlungsfeldern des Aktionsplans, an denen unterschiedliche Ergotherapeuten aus dem Verband und darüber hinaus teilgenommen haben und tatsächlich auch jeweils ein DVI-Vorstandsmitglied.

00:12:40: Und so ist der Aktionsplan Stück für Stück über die Jahre gewachsen.

00:12:45: Und zusätzlich gab es auch noch die Möglichkeit der schriftlichen Kommentierung.

00:12:49: Und einmal im Jahr auch die Möglichkeit des persönlichen Austausches mit uns auf dem DVE-Kongress.

00:12:56: Abschließend haben wir dann noch die Möglichkeit gesucht, Patientenorganisationen aktiv einzubeziehen, indem wir die um Rückmeldung gebeten haben zu dem finalen Aktionsplan und sind den Kolleginnen aus der Erdankbar, die sich dafür die Zeit genommen haben.

00:13:11: Und wie geht es jetzt weiter?

00:13:13: Der Aktionsplan zwei Punkt Null ist erstellt.

00:13:15: Was sind die Strategien zur Umsetzung dieses Plans, Frau Knappe?

00:13:19: Wir haben während des Prozesses drei Handlungsfelder identifiziert.

00:13:23: Die heißen DVE in und außen, Ergotherapie und Forschung und Ergotherapie und Bildung.

00:13:29: Und für diese drei Handlungsfelder

00:13:31: haben wir

00:13:32: Aktionen benannt.

00:13:34: Und für diese Aktionen gibt es eben ganz konkrete Maßnahmen und auch die verantwortlichen Akteure, die wir da identifiziert haben und benannt haben.

00:13:43: Und der DVE hat eben in diesem großen langpartizivativen Prozess auch sozusagen sagen, alles bestätigt und hat sich für diese Maßnahmen und Aktionen eine Laufzeit bis zum Jahr- und Jahrzehnt.

00:13:56: Und es wird jetzt so vorgegangen, dass in den delegierten Versammlungen immer bestimmt wird, welche Maßnahmen denn jetzt in der nächsten Zeit umgesetzt werden können und sollen.

00:14:07: Und das Monitoring, also die Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen, das findet auch in den delegierten Versammlungen statt.

00:14:16: Das heißt, es ist ein fortlaufender Prozess, wo immer alle beteiligt sind, auch darauf zu gucken, wie weit sind wir denn jetzt da bei der Umsetzung.

00:14:24: Und was uns aber wirklich besonders freut, ist, dass es jetzt auch schon einige Möglichkeiten für Praktikerinnen gibt.

00:14:32: Der Aktionsplan, der ist nämlich kostenlos auf der Webseite des DVE runter zu laden.

00:14:38: Und im Aktionsplan gibt es zum Beispiel eine Checkliste mit Leitfragen für UNBAK-konforme Forschung in der Ergotherapie.

00:14:48: Also in dem Prozess haben wir wirklich viele Gedanken gehabt und uns überlegt, was können wir Menschen an die Hand geben, um die UNBAK besser mit einzubeziehen.

00:14:56: Das ist ein Ergebnis.

00:14:58: Ein anderes Ergebnis ist, dass es ein Nachschlagewerk, also eine Sammlung von kurz erklärten Begriffen gibt, wo die Kolleginnen wirklich jetzt schon sofort nachgucken

00:15:08: können.

00:15:08: Ziemlich viele Anregungen auch um Bewusstseinsbildung, zum Beispiel in der Lehre.

00:15:14: mit anzuregen.

00:15:16: So, ich habe jetzt aber noch eine Frage an Frau Böttger.

00:15:19: Wenn wir unser Gespräch zusammenfassen wollen, warum ist die UNBHK für die Ergotherapie so bedeutsam?

00:15:28: Ja, sehr gute Frage.

00:15:29: Die UN-BHK geht für bzw.

00:15:33: betrifft alle Menschen in einer Gesellschaft, die sich für Inklusion gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation einsetzt.

00:15:41: Das heißt, es geht um Menschenrechte.

00:15:44: Diese sind schließlich universell unveräußerlich.

00:15:47: Das heißt, Inklusion als Menschenrecht.

00:15:50: Und dazu sollten gerade auch unsere Ansicht nach Berufsgruppen in ihrem alltäglichen Handeln beitragen, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen, wie beispielsweise die Ergotherapie.

00:16:03: Wenn man sich die neue Begriffsbestimmung anschaut, die ja auch Thema war in einem der letzten Podcast, heißt es da unter anderem, dass das Ziel der Ergotherapie ist, Menschen zu befähigen, ihr Recht auf bedeutungsvolle Betätigung wahrzunehmen, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und an der Gesellschaft teilzuhaben.

00:16:22: Das heißt, hier gibt es große Schnittstellen zur UN-Berker.

00:16:27: Und in diesem Kontakt sprechen wir Ergotherapeutin auch von dem Ziel der Betätigungsgerechtigkeit.

00:16:33: Das heißt, wir sind der Meinung, dass wir ganz zentral zur Umsetzung der UNBAK beitragen können.

00:16:40: Jetzt möchten wir aber auch noch jemanden aus dem DVE zuschalten.

00:16:44: Und dazu begrüße ich Birte Hucke.

00:16:47: Sie ist Vorstandsmitglied für Standards und Qualität beim DVE.

00:16:52: Guten Tag, Frau Hucke.

00:16:53: Ja, guten Tag.

00:16:54: Frau Hucke, wie sehen Sie das?

00:16:56: Warum braucht es diesen Aktionsplan?

00:16:58: zwei Punkt Null?

00:17:00: Ja, wie wir schon gehört haben, ist bei der Umsetzung von Inklusion noch wirklich viel zu tun und das ist eben kein Selbstläufer.

00:17:07: Und deshalb ist so ein Aktionsplan ein ganz wichtiges Instrument.

00:17:11: Es ist eine Selbstverpflichtung und ist ja möglich damit auch eine koordinierte Umsetzung der UNBHK auch im Berufsverband, also auch im DVE.

00:17:19: Und es gab ja bereits mal einen Aktionsplan des DVE.

00:17:23: Und der hat deutlich gemacht, wo und wie Ergotherapeutinnen grundsätzlich aktiv werden könnten in dem Zusammenhang.

00:17:30: Der hatte aber nicht so viel Impact, weil er sehr allgemein gehalten war.

00:17:34: Und das Besondere am Aktionsplan, das ist, dass er deutlich mehr auf den Verband und auch das den verbandlichen Handlungsspielraum fokussiert.

00:17:42: Und das macht ihn eben sehr viel konkreter.

00:17:44: gleich auch ein Beispiel.

00:17:45: Wir greifen Themen auf, wie wir ergotherapeutische Forschung partizipativer gestalten könnten oder wie Ergotherapeutinnen mit Behinderung den Weg in den Beruf finden können.

00:17:55: Aber es geht auch zum Beispiel um großmögliche Barrierefreiheit in unseren Medien oder auch um Bewusstseinsbildung zu diesem Thema in Ausbildung und Praxis.

00:18:05: Ja, auch unser Beschwerdemanagement zum Beispiel wollen wir uns vor dem Hintergrund von Diskriminierung nochmal genauer anschauen.

00:18:10: Also man sieht, es wird konkret und wenn etwas konkret wird, dann hat es auch die Chance auf eine Umsetzung.

00:18:16: Und weshalb befassen sich Ergotherapeutinnen so intensiv mit der UNBHK?

00:18:22: Ja, Tja Bia Böttcher hat es ja schon einmal gesagt.

00:18:24: Ergotherapeutinnen können viel zur Umsetzung der UNBHK beitragen.

00:18:28: Und das liegt einmal... an ihrer professionellen Expertise.

00:18:32: Denn in der Ergoterapie geht es ja ganz grundsätzlich darum, Menschen zu befähigen, dass sie das tun können, was für sie bedeutsam, für sie relevant ist.

00:18:39: Wir als Verband sehen darüber hinaus eben auch als Teil unserer ethischen Verpflichtung und unserer Selbstverständnis an.

00:18:46: Wir als EVE, wir bekennen uns zur Vielfalt auch und gerade vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklung.

00:18:53: Und wir möchten Menschen entsprechend unterstützen, in ihrer individuellen Teilhabe und zwar alle Menschen.

00:18:58: Und auch im Bereich der gemeinwesenorientierten Ergotherapie arbeiten Ergotherapeutinnen auf gesellschaftlicher Ebene.

00:19:05: Und die Gesellschaft, der wir leben, ist ja von zentraler Bedeutung für eine gelingende Inklusion.

00:19:10: Und der DVE leistet halt mit dem Aktionsplan zwei pro null zur Umsetzung der UN-Berker.

00:19:16: einen weiteren Beitrag zur Anerkennung der Rechte von Menschen mit Behinderung.

00:19:20: Und als Geruchsverband beziehen wir als DVE damit eben auch eindeutig Position und wir beteiligen uns aktiv an der Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft.

00:19:29: Wie geht es jetzt weiter beim DVE mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention?

00:19:35: Im Aktionsplan sind ja schon sehr konkrete Maßnahmen und Aktionen beschrieben und auch die dazugehörigen Umsetzungsschritte.

00:19:42: Und Julia Knapp hat es auch schon gesagt, wir werden jetzt diese Aktion... in unserer jährlichen Schwerpunktplanung einfließen lassen und dann auf der Delegiertenversammlung gemeinsam mit den Delegierten diskutieren und das am Ende auch verabschieden.

00:19:55: Und dann im Rahmen des jährlichen Geschäftsberichts des DVE und auch der Mitgliederversammlung werden wir dann über das Ergebnis berichten und das reflektieren.

00:20:02: Und so gibt es einen konkreten Prozess.

00:20:04: Mit so einem Prozess sollte dann eben auch gewährleistet sein, dass es zu einer Umsetzung kommt.

00:20:09: Und damit gehen wir davon aus, dass in den nächsten fünf Jahren Schritt für Schritt eben dieser Aktionsplan auch Wirklichkeit wird.

00:20:16: Ehrig, das waren jetzt aber sehr viele Informationen auf einmal zur UNBRK.

00:20:22: Falls Sie oder Ihr das in Ruhe nachlesen wollt, auf der Webseite des DVI unter www.dve.info slash infotake slash diversität gibt es noch mehr Hintergrundmaterial zur UNBRK, also der UN Behindertenrechtskonvention.

00:20:41: Dann auch noch eine Broschüre zum Download und eine Checkliste mit Leitfragen für die UNBRK-konforme Forschung in der Ergotherapie.

00:20:50: Einfach

00:20:55: mal

00:21:09: reinschauen.

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Hören Sie hier kompakte Informationen von Konferenzen, Podiumsdiskussionen und Veranstaltungen in ganz Deutschland. Themenschwerpunkte: Politik, Gesundheit, Wirtschaft, Kultur. Auf den Punkt gebracht von Andrea Protscher.

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